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Beschluss

14 ME 118/24

OVG Niedersachsen, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNI:2024:0802.14ME118.24.00
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Leitsätze
Ein Verfahren kann nach begründeter Beschwerde eines verfahrensfehlerhaft erfassten Antragstellers gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO zur erstmaligen Entscheidung über den Antrag des eigentlichen Antragstellers zurückzuverwiesen werden.
Entscheidungsgründe
Ein Verfahren kann nach begründeter Beschwerde eines verfahrensfehlerhaft erfassten Antragstellers gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO zur erstmaligen Entscheidung über den Antrag des eigentlichen Antragstellers zurückzuverwiesen werden.