Urteil
10 LC 13/24
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNI:2024:1105.10LC13.24.00
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Leitsätze
Der für Wettvermittlungsstellen in § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 NGlüSpG geregelte Mindestabstand zu Einrichtungen und Orten, die überwiegend von Kindern und Jugendlichen ohne Erziehungsberechtigte aufgesucht werden, ist mit höherrangigen Recht vereinbar.
Entscheidungsgründe
Der für Wettvermittlungsstellen in § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 NGlüSpG geregelte Mindestabstand zu Einrichtungen und Orten, die überwiegend von Kindern und Jugendlichen ohne Erziehungsberechtigte aufgesucht werden, ist mit höherrangigen Recht vereinbar.