OffeneUrteileSuche
Beschluss

1 LA 128/24

OVG Niedersachsen, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNI:2025:0211.1LA128.24.00
2Zitate

Zitationsnetzwerk

2 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Leitsätze
1. Eine versiegelte Fläche ist nur dann ein Lagerplatz i.S.d. Bauplanungsrechts, wenn sie aktiv zur Lagerung genutzt wird oder sonstige Umstände die Erwartung begründen, eine Lagerung könne jederzeit stattfinden. 2. Die Berufung wird teilweise zugelassen; der Fall kann dem Senat Gelegenheit geben, die Tatbestandsvoraussetzungen des § 66 NBauO und die im Rahmen einer Ermessensausübung zu berücksichtigenden Belange, namentlich die Frage, ob und in welchem Umfang es auf eine Atypik der zu beurteilenden Fallgestaltung ankommt, weitergehend als in seiner bisherigen Rechtsprechung ( Senatsurt. v. 27.6.2018 - 1 LC 183/16 -, BauR 2018, 1848 = juris Rn. 56 ff.; Beschl. v. 26.3.2019 - 1 ME 23/19 -, DVBl. 2019, 801 = juris Rn. 15 ff.) zu definieren.
Entscheidungsgründe
1. Eine versiegelte Fläche ist nur dann ein Lagerplatz i.S.d. Bauplanungsrechts, wenn sie aktiv zur Lagerung genutzt wird oder sonstige Umstände die Erwartung begründen, eine Lagerung könne jederzeit stattfinden. 2. Die Berufung wird teilweise zugelassen; der Fall kann dem Senat Gelegenheit geben, die Tatbestandsvoraussetzungen des § 66 NBauO und die im Rahmen einer Ermessensausübung zu berücksichtigenden Belange, namentlich die Frage, ob und in welchem Umfang es auf eine Atypik der zu beurteilenden Fallgestaltung ankommt, weitergehend als in seiner bisherigen Rechtsprechung ( Senatsurt. v. 27.6.2018 - 1 LC 183/16 -, BauR 2018, 1848 = juris Rn. 56 ff.; Beschl. v. 26.3.2019 - 1 ME 23/19 -, DVBl. 2019, 801 = juris Rn. 15 ff.) zu definieren.