Beschluss
5 ME 12/25
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNI:2025:0311.5ME12.25.00
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Leitsätze
Der aus Art. 33 Abs. 2 GG folgende Leistungsgrundsatz (mit seinem verfahrensrechlichen und materiell-rechtlichen Inhalt) gilt auch bei der Beauftragung mit einer Professurverwaltung Zu den Anforderungen an die Dokumentation strukturierter Auswahlgespräche
Entscheidungsgründe
Der aus Art. 33 Abs. 2 GG folgende Leistungsgrundsatz (mit seinem verfahrensrechlichen und materiell-rechtlichen Inhalt) gilt auch bei der Beauftragung mit einer Professurverwaltung Zu den Anforderungen an die Dokumentation strukturierter Auswahlgespräche