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Beschluss

10 LA 4/25

OVG Niedersachsen, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNI:2025:0818.10LA4.25.00
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Leitsätze
Die Befugnis, eine gesetzliche Verpflichtung im Wege einer Einzelfallanordnung (hier: Wiederaufforstungsanordnung) zu konkretisieren und gegenüber dem Normadressaten durchzusetzen, ist eine Art Gestaltungsrecht, das nicht dem allgemeinen Verjährungsrecht unterliegt (Anschluss an BayVGH, Urteil vom 06.06.2024 -19 B 23.1149 - ).
Entscheidungsgründe
Die Befugnis, eine gesetzliche Verpflichtung im Wege einer Einzelfallanordnung (hier: Wiederaufforstungsanordnung) zu konkretisieren und gegenüber dem Normadressaten durchzusetzen, ist eine Art Gestaltungsrecht, das nicht dem allgemeinen Verjährungsrecht unterliegt (Anschluss an BayVGH, Urteil vom 06.06.2024 -19 B 23.1149 - ).