Beschluss
2 ME 23/25
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNI:2025:0912.2ME23.25.00
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Leitsätze
1. Zur Zulässigkeit einer Antragsänderung im Beschwerdeverfahren 2. Zum Vorliegen eines Anordnungsgrundes bei einer begehrten Sicherungsanordnung ( § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO ) und einer Regelungsanordnung ( § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO )
Entscheidungsgründe
1. Zur Zulässigkeit einer Antragsänderung im Beschwerdeverfahren 2. Zum Vorliegen eines Anordnungsgrundes bei einer begehrten Sicherungsanordnung ( § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO ) und einer Regelungsanordnung ( § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO )