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Beschluss

4 LA 83/25

OVG Niedersachsen, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNI:2025:1016.4LA83.25.00
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Leitsätze
1. Für die Unanfechtbarkeit eines Asylurteils gemäß § 78 Abs. 1 AsylG genügt es, dass sich die Klageabweisung als offenkundig unbegründet eindeutig aus den Entscheidungsgründen ergibt. 2. An der Unanfechtbarkeit eines Asylurteils gemäß § 78 Abs. 1 AsylG vermag eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung nichts zu ändern.
Entscheidungsgründe
1. Für die Unanfechtbarkeit eines Asylurteils gemäß § 78 Abs. 1 AsylG genügt es, dass sich die Klageabweisung als offenkundig unbegründet eindeutig aus den Entscheidungsgründen ergibt. 2. An der Unanfechtbarkeit eines Asylurteils gemäß § 78 Abs. 1 AsylG vermag eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung nichts zu ändern.