Beschluss
S 12 KA 421/15
SG Marburg 12. Kammer, Entscheidung vom
ECLI:DE:SGMARBU:2017:0329.S12KA421.15.0A
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Tenor
Im Gerichtsbescheid vom 05.01.2017 wird in der Tabelle im Tatbestand, Seite 2, der Vorname "A3" durch "A2" ersetzt.
Offensichtliche Unrichtigkeiten sind jederzeit von Amts wegen zu berichtigen (§ 138 SGG).
Die offensichtliche Unrichtigkeit folgt bereits aus dem Rubrum des Gerichtsbescheids.
Entscheidungsgründe
Im Gerichtsbescheid vom 05.01.2017 wird in der Tabelle im Tatbestand, Seite 2, der Vorname "A3" durch "A2" ersetzt. Offensichtliche Unrichtigkeiten sind jederzeit von Amts wegen zu berichtigen (§ 138 SGG). Die offensichtliche Unrichtigkeit folgt bereits aus dem Rubrum des Gerichtsbescheids.