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Beschluss

34/23

Thüringer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom

ECLI:DE:VERFGHT:2023:1117.VERFGH34.23.00
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Leitsätze
Einzelfall eines erfolgreichen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Tenor
1. Der Beschluss des Landgerichts Erfurts vom 16. November 2023, Az. 3 O 1235/23, verletzt den Antragsteller in seinem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 47 Absatz 4 der Thüringer Verfassung. Seine Wirksamkeit wird bis zu einer Entscheidung des Landgerichts über den Widerspruch ausgesetzt. 2. Der Freistaat Thüringen hat dem Antragsteller die notwendigen Auslagen zu erstatten.
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Einzelfall eines erfolgreichen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung 1. Der Beschluss des Landgerichts Erfurts vom 16. November 2023, Az. 3 O 1235/23, verletzt den Antragsteller in seinem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 47 Absatz 4 der Thüringer Verfassung. Seine Wirksamkeit wird bis zu einer Entscheidung des Landgerichts über den Widerspruch ausgesetzt. 2. Der Freistaat Thüringen hat dem Antragsteller die notwendigen Auslagen zu erstatten.