Beschluss
VerfGH 20/25
Verfassungsgerichtshof NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:VFGHNRW:2025:1028.VERFGH20.25.00
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Tenor
Das Verfahren wird eingestellt, weil die Antragstellerin ihren Antrag zurückgenommen hat. Ausreichende Gründe für eine Fortführung des Verfahrens im öffentlichen Interesse bestehen in der gegebenen Verfahrenssituation nicht.
Entscheidungsgründe
Das Verfahren wird eingestellt, weil die Antragstellerin ihren Antrag zurückgenommen hat. Ausreichende Gründe für eine Fortführung des Verfahrens im öffentlichen Interesse bestehen in der gegebenen Verfahrenssituation nicht.