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Urteil

1 A 165/22

VG Göttingen, Entscheidung vom

ECLI:DE:VGGOETT:2024:0821.1A165.22.00
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Leitsätze
Zweitbescheid und Ersatzvornahme Schornsteinfegerhandwerksgesetz keine Berücksichtigung individueller Gründe, aus denen vom Verpflichteten des Feuerstättenbescheids kein Schornsteinfeger beauftragt werden konnte
Entscheidungsgründe
Zweitbescheid und Ersatzvornahme Schornsteinfegerhandwerksgesetz keine Berücksichtigung individueller Gründe, aus denen vom Verpflichteten des Feuerstättenbescheids kein Schornsteinfeger beauftragt werden konnte