Urteil
1 A 165/22
VG Göttingen, Entscheidung vom
ECLI:DE:VGGOETT:2024:0821.1A165.22.00
1mal zitiert
Zitationsnetzwerk
1 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Leitsätze
Zweitbescheid und Ersatzvornahme Schornsteinfegerhandwerksgesetz keine Berücksichtigung individueller Gründe, aus denen vom Verpflichteten des Feuerstättenbescheids kein Schornsteinfeger beauftragt werden konnte
Entscheidungsgründe
Zweitbescheid und Ersatzvornahme Schornsteinfegerhandwerksgesetz keine Berücksichtigung individueller Gründe, aus denen vom Verpflichteten des Feuerstättenbescheids kein Schornsteinfeger beauftragt werden konnte