Beschluss
3 B 2578/24
VG Hannover, Entscheidung vom
ECLI:DE:VGHANNO:2024:0715.3B2578.24.00
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Leitsätze
Eine jugendhilferechtliche Kostenübernahme für eine Fernunterrichtung an einer Online-Schule setzt eine vorherige schulbehördliche Feststellung des Ruhens der Schulpräsenzpflicht voraus.
Entscheidungsgründe
Eine jugendhilferechtliche Kostenübernahme für eine Fernunterrichtung an einer Online-Schule setzt eine vorherige schulbehördliche Feststellung des Ruhens der Schulpräsenzpflicht voraus.