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Beschluss

M 28 S 24.4196

VG München, Entscheidung vom

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Entscheidungsgründe
I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 15. Mai 2024 wird hinsichtlich dessen Ziffer 2. wiederhergestellt und hinsichtlich der Ziffer 5. angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. II. Von den Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin 1/3 und die Antragsgegnerin 2/3. III. Der Streitwert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt. Wegen des Sachverhalts und der Begründung wird auf das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 20. November 2024 (M 28 K 24.3455) verwiesen.