Beschluss
6 E 811/12
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2013:0617.6E811.12.00
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Leitsätze
Erfolglose Beschwerde einer Lehrerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe gerichtete Klage.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolglose Beschwerde einer Lehrerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe gerichtete Klage. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet