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Beschluss

6 E 811/12

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2013:0617.6E811.12.00
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Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer Lehrerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe gerichtete Klage.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolglose Beschwerde einer Lehrerin gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe gerichtete Klage. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet