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Beschluss

6 A 337/13

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2013:1017.6A337.13.00
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Leitsätze

Erfogloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Gewerbeamtsrats, der sich gegen eine ihm erteilte dienstliche Beurteilung wendet

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfogloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Gewerbeamtsrats, der sich gegen eine ihm erteilte dienstliche Beurteilung wendet Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.