Beschluss
13 A 302/14
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2014:1203.13A302.14.00
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Tenor
Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 200.000,00 EUR festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. Dezember 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 200.000,00 EUR festgesetzt.