OffeneUrteileSuche
Beschluss

6 B 1134/17

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2017:1102.6B1134.17.00
3mal zitiert
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

3 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt die Antragstellerin. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.