Beschluss
6 B 1134/17
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2017:1102.6B1134.17.00
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Tenor
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt die Antragstellerin. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.