Beschluss
14 A 192/17
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2018:1102.14A192.17.00
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Leitsätze
Ein Antrag, mit dem der Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte anlässlich einer Bestattung beantragt wird, stellt eine verwaltungsrechtliche Willenserklärung dar, auf die zivilrechtliche Grundsätze anwendbar sind.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 2.828,- Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Ein Antrag, mit dem der Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte anlässlich einer Bestattung beantragt wird, stellt eine verwaltungsrechtliche Willenserklärung dar, auf die zivilrechtliche Grundsätze anwendbar sind. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 2.828,- Euro festgesetzt.