Beschluss
10 A 1973/19
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0327.10A1973.19.00
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Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. als Gesamtschuldner. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. trägt diese selbst.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Der Antrag wird abgelehnt. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. als Gesamtschuldner. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. trägt diese selbst. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.