Beschluss
2 B 581/20.NE
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2020:0623.2B581.20NE.00
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Tenor
Die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6/11 „Naherholungsgebiet G. I. “ der Stadt I1. vom 8. April 2020 wird bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag im Verfahren 2 D 50/20.NE außer Vollzug gesetzt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6/11 „Naherholungsgebiet G. I. “ der Stadt I1. vom 8. April 2020 wird bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag im Verfahren 2 D 50/20.NE außer Vollzug gesetzt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.