Beschluss
6 A 745/20
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0323.6A745.20.00
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Leitsätze
Erfolgloser Zulassungsantrag einer Kreisoberinspektorin, die sich gegen ihre Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 40.000 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Leitsatz: Erfolgloser Zulassungsantrag einer Kreisoberinspektorin, die sich gegen ihre Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 40.000 Euro festgesetzt.