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Beschluss

4 B 427/23

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2023:0502.4B427.23.00
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Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 6.4.2023 wird abgelehnt.

 

Entscheidungsgründe
Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 6.4.2023 wird abgelehnt.