Beschluss
4 A 2243/19
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2023:0811.4A2243.19.00
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Tenor
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 29.4.2019 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 3.350,00 Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 29.4.2019 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 3.350,00 Euro festgesetzt.