Beschluss
12 E 832/23
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2023:1201.12E832.23.00
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Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Vollstreckungsschuldnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.
Entscheidungsgründe
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Vollstreckungsschuldnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.