Beschluss
2 A 1664/23
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2024:0206.2A1664.23.00
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Tenor
Der Antrag wird verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 80.000,- Euro festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Der Antrag wird verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 80.000,- Euro festgesetzt.