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Beschluss

2 A 1664/23

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2024:0206.2A1664.23.00
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Tenor

Der Antrag wird verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 80.000,- Euro festgesetzt.

 

Entscheidungsgründe
Der Antrag wird verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 80.000,- Euro festgesetzt.