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Beschluss

13 D 218/21.NE

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2024:0410.13D218.21NE.00
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Tenor

Der Tenor des schriftlichen Urteils des Senats vom 13. November 2023 - 13 D 218/21.NE - wird von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Nach „Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.“ wird eingefügt: „Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.“

 

Entscheidungsgründe
Der Tenor des schriftlichen Urteils des Senats vom 13. November 2023 - 13 D 218/21.NE - wird von Amts wegen wie folgt berichtigt: Nach „Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.“ wird eingefügt: „Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.“