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Beschluss

13 B 1178/24

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2024:1219.13B1178.24.00
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Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer die Vollziehung der angefochtenen Ordnungsverfügung für die Dauer des Beschwerdeverfahrens aussetzenden Zwischenregelung wird abgelehnt.

 

Entscheidungsgründe
Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer die Vollziehung der angefochtenen Ordnungsverfügung für die Dauer des Beschwerdeverfahrens aussetzenden Zwischenregelung wird abgelehnt.