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Beschluss

2 A 2709/21

Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:OVGNRW:2025:0205.2A2709.21.00
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Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 170.000,- Euro festgesetzt.

Entscheidungsgründe
Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 170.000,- Euro festgesetzt.