Beschluss
16 E 208/25
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0616.16E208.25.00
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Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 17. April 2025 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei;
Kosten werden nicht erstattet.
Entscheidungsgründe
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 17. April 2025 wird zurückgewiesen. Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.