Beschluss
13 B 102/25
Oberverwaltungsgericht NRW, Entscheidung vom
ECLI:DE:OVGNRW:2025:1219.13B102.25.00
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Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Streitwertfestsetzung des Senats in seinem Beschluss vom 11. März 2025 wird verworfen.
Die Streitwertfestsetzung wird für das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes von Amts wegen geändert und für beide Instanzen auf jeweils 45.000 Euro festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Entscheidungsgründe
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Streitwertfestsetzung des Senats in seinem Beschluss vom 11. März 2025 wird verworfen. Die Streitwertfestsetzung wird für das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes von Amts wegen geändert und für beide Instanzen auf jeweils 45.000 Euro festgesetzt. Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.