Beschluss
1 B 61/24
VG Osnabrück, Entscheidung vom
ECLI:DE::2025:0114.1B61.24.00
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Leitsätze
Automatenshop" darf an Sonn- und Feiertagen nicht länger als drei Stunden öffnen Mehrere, nach ihrem Sortiment aufeinander abgestimmte Warenautomaten in einem abgeschlossenen Raum stellen jedenfalls dann eine Verkaufsstelle dar, wenn die Einrichtung etwa aufgrund der Art oder Größe der Automaten, ihrer Anzahl, ihrem Angebot oder sonst nach dem Gesamtkonzept mit einer der vom Gesetzgeber in den Blick genommenen Verkaufsstellen vergleichbar ist.
Entscheidungsgründe
Automatenshop" darf an Sonn- und Feiertagen nicht länger als drei Stunden öffnen Mehrere, nach ihrem Sortiment aufeinander abgestimmte Warenautomaten in einem abgeschlossenen Raum stellen jedenfalls dann eine Verkaufsstelle dar, wenn die Einrichtung etwa aufgrund der Art oder Größe der Automaten, ihrer Anzahl, ihrem Angebot oder sonst nach dem Gesamtkonzept mit einer der vom Gesetzgeber in den Blick genommenen Verkaufsstellen vergleichbar ist.