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Beschluss

5 B 289/05

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
Gymnasien mit vertiefter musischer, mathematisch-naturwissenschaftlicher, sportlicher oder sprachlicher Ausbildung als besonderen Bildungsweg sind keine den anderen allgemein bildenden Gymnasien entsprechenden Ausbildungsstätte.
Entscheidungsgründe
Gymnasien mit vertiefter musischer, mathematisch-naturwissenschaftlicher, sportlicher oder sprachlicher Ausbildung als besonderen Bildungsweg sind keine den anderen allgemein bildenden Gymnasien entsprechenden Ausbildungsstätte.