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Urteil

1 D 28/04

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
Regionalpläne bedürfen der Ausfertigung. Fehlt eine solche, handelt es sich um einen Mangel, der einer einfach-gesetzlichen Heilungs- oder Unbeachtlichkeitsregelung nicht zugänglich ist.
Entscheidungsgründe
Regionalpläne bedürfen der Ausfertigung. Fehlt eine solche, handelt es sich um einen Mangel, der einer einfach-gesetzlichen Heilungs- oder Unbeachtlichkeitsregelung nicht zugänglich ist.