Beschluss
2 A 587/09
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Erledigung des Klage- und des Berufungszulassungsverfahrens, Erledigungsfeststellung bei einseitiger Erledigungserklärung des Klägers, Fortsetzungsfeststellungsinteresse des Beklagten, Anspruch auf Beförderung, Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung
Entscheidungsgründe
Erledigung des Klage- und des Berufungszulassungsverfahrens, Erledigungsfeststellung bei einseitiger Erledigungserklärung des Klägers, Fortsetzungsfeststellungsinteresse des Beklagten, Anspruch auf Beförderung, Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung