Urteil
F 7 C 10/12
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Das Landwirtschaftsanpassungsgesetz enthält wegen seinem gegenüber dem Flurbereinigungsgesetz begrenzten Zweck keine Norm zu einer umfassenden Gestaltung des Verfahrensgebietes.
Entscheidungsgründe
Das Landwirtschaftsanpassungsgesetz enthält wegen seinem gegenüber dem Flurbereinigungsgesetz begrenzten Zweck keine Norm zu einer umfassenden Gestaltung des Verfahrensgebietes.