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Beschluss

4 C 25/11

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
Die organschaftliche Befugnis einer Fraktion im Gemeinderat bezieht sich nicht auf die Entscheidungskompetenz, die der Gemeinderat hat.
Entscheidungsgründe
Die organschaftliche Befugnis einer Fraktion im Gemeinderat bezieht sich nicht auf die Entscheidungskompetenz, die der Gemeinderat hat.