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Urteil

3 A 247/13

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
Die Auswahl unter der gesamtschuldnerisch haftenden Mutter und ihrem minderjährigen Kind für die Kosten der Abschiebung des Kindes ist nach pflichtgemäßem Ermessen vorzunehmen.
Entscheidungsgründe
Die Auswahl unter der gesamtschuldnerisch haftenden Mutter und ihrem minderjährigen Kind für die Kosten der Abschiebung des Kindes ist nach pflichtgemäßem Ermessen vorzunehmen.