Beschluss
A 4 A 470/12
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
Wird ein Rechtsmittel desselben Beteiligten mehrfach eingelegt, handelt es sich um dasselbe Rechtsmittel, über das einheitlich zu entscheiden ist.
Entscheidungsgründe
Wird ein Rechtsmittel desselben Beteiligten mehrfach eingelegt, handelt es sich um dasselbe Rechtsmittel, über das einheitlich zu entscheiden ist.