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Urteil

4 A 46/14

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
Der Sächsische Rechnungshof ist zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen berechtigt.
Entscheidungsgründe
Der Sächsische Rechnungshof ist zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen berechtigt.