Beschluss
5 D 47/15
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom
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Leitsätze
1. Hinreichende Erfolgsaussichten für eine Klage auf Auskünfte zur Diensttelefonliste eines Jobcenters können zurzeit nicht verneint werden. 2. Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei der Anhängigkeit von anderen Verfahren zu derselben Rechtsfrage.
Entscheidungsgründe
1. Hinreichende Erfolgsaussichten für eine Klage auf Auskünfte zur Diensttelefonliste eines Jobcenters können zurzeit nicht verneint werden. 2. Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei der Anhängigkeit von anderen Verfahren zu derselben Rechtsfrage.