OffeneUrteileSuche
Urteil

4 A 703/16

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

1mal zitiert
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

1 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Leitsätze
Aus den Regelungen des Podologengesetzes folgt nicht, dass Podologen zu einer eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde berechtigt sein sollen.
Entscheidungsgründe
Aus den Regelungen des Podologengesetzes folgt nicht, dass Podologen zu einer eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde berechtigt sein sollen.