OffeneUrteileSuche
Beschluss

2 E 76/17

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

3mal zitiert
1Normen
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

3 Entscheidungen · 1 Normen

VolltextNur Zitat
Leitsätze
Der Streitwert bei Besoldungsansprüchen (altersdiskriminierende Besoldung) ist auf Grundlage von § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG zu bestimmen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung)
Entscheidungsgründe
Der Streitwert bei Besoldungsansprüchen (altersdiskriminierende Besoldung) ist auf Grundlage von § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG zu bestimmen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung)