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Urteil

1 A 1236/17.A

Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Entscheidung vom

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Leitsätze
1. Anders als erwachsene arbeitsfähige Männer haben Frauen mit minderjährigen Kindern unter den in Afghanistan derzeit herrschenden humanitären Bedingungen im Allgemeinen einen Anspruch auf nationalen Abschiebungsschutz. 2. Auch bei Klagen von Familienmitgliedern muss geprüft werden, ob ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG in der Person eines jeden Klä-gers tatsächlich vorliegt. Der Schutz der Familie, in den durch eine Abschiebung einzelner Familienmitglieder eingegriffen wird, ist ein von der Ausländerbehörde - nicht dem Bundes-amt für Migration und Flüchtlinge - zu beachtendes inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis (wie BVerwG, Beschl. v. 10. Oktober 2012 - 10 B 39.12 -, juris Rn. 4).
Entscheidungsgründe
1. Anders als erwachsene arbeitsfähige Männer haben Frauen mit minderjährigen Kindern unter den in Afghanistan derzeit herrschenden humanitären Bedingungen im Allgemeinen einen Anspruch auf nationalen Abschiebungsschutz. 2. Auch bei Klagen von Familienmitgliedern muss geprüft werden, ob ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG in der Person eines jeden Klä-gers tatsächlich vorliegt. Der Schutz der Familie, in den durch eine Abschiebung einzelner Familienmitglieder eingegriffen wird, ist ein von der Ausländerbehörde - nicht dem Bundes-amt für Migration und Flüchtlinge - zu beachtendes inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis (wie BVerwG, Beschl. v. 10. Oktober 2012 - 10 B 39.12 -, juris Rn. 4).