Urteil
10 A 1019/21
VG Stade, Entscheidung vom
ECLI:DE:VGSTADE:2024:0815.10A1019.21.00
2mal zitiert
Zitationsnetzwerk
2 Entscheidungen · 0 Normen
VolltextNur Zitat
Leitsätze
Für das Vorliegen eines Vermittlungsvertrages mit einer überregionalen Agentur kommt es nach Auffassung der Kammer weniger darauf an, ob bzw. dass ein Vermittler ortsübergreifend oder gar deutschlandweit tätig ist. Vielmehr kommt es darauf an, dass zwischen dem Vermittler und dem Steuerpflichtigen kein Näheverhältnis in Form einer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit besteht.
Entscheidungsgründe
Für das Vorliegen eines Vermittlungsvertrages mit einer überregionalen Agentur kommt es nach Auffassung der Kammer weniger darauf an, ob bzw. dass ein Vermittler ortsübergreifend oder gar deutschlandweit tätig ist. Vielmehr kommt es darauf an, dass zwischen dem Vermittler und dem Steuerpflichtigen kein Näheverhältnis in Form einer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit besteht.