S 25 KR 401/12
SG Dresden
2mal zitiert
Kein Volltext verfügbar
Für diese Entscheidung liegt uns kein Volltext vor. Sie können jedoch das Zitationsnetzwerk erkunden, um verwandte Urteile zu finden.
Zitationsnetzwerk
Verknüpfungen zu anderen Gerichtsentscheidungen
Zitiert von (2 Entscheidungen)
Urteile, die S 25 KR 401/12 zitieren
- I. Die Bescheide vom … … 2021 werden in Nr. 4 aufgehoben.Der Beklagte wird verpflichtet, den Schiedssprüchen vom.… … 2018 in den berichtigten Fassungen vom.… … 2019 insoweit die Genehmigung zu versagen.II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.VG München(2023-12-15)
- M 15 K 21.4407VG München(2023-12-15)