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§ 37a
§ 37a ESTG
7 Entscheidungen zitieren diese Norm
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Bundesgericht
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7 Entscheidungen
Tiefenanalyse
Bundesgericht
21.02.2018
VI R 25/16
12 zitiert von
—
16.10.2013
VI R 57/11
• § 37b EStG ist eine Pauschalierungsnorm der Steuererhebung und begründet keinen neuen Einkunftsta…
11 zitiert von
Bundesgericht
16.10.2013
VI R 57/11
11 zitiert von
—
13.04.2016
7 K 872/13
2 zitiert von
—
13.07.2021
4 K 404/20
Der Anwendungsbereich der Pauschalbesteuerung nach § 37a EStG beschränkt sich auf die Verlängerung v…
—
22.09.2021
L 3 BA 3/21 B ER
1. Der prüfende Rentenversicherungsträger kann nach § 28f Abs. 2 SGB 4 die Beiträge zur Sozialversic…
—
16.10.2013
VI R 57/11
1. § 37b EStG erfasst nur solche betrieblich veranlassten Zuwendungen, die beim Empfänger dem Grunde…