XII ZR 72/10
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Entscheidungsgründe
Zurück BGH 11. Juli 2012 XII ZR 72/10 BGB §§ 1573, 1574 Angemessene Erwerbstätigkeit nach § 1574 BGB kann auch in der Ausübung von zwei Teilzeitbeschäftigungen bestehen Überblick PDF Vorschau --> PDF Vorschau außerhäuslichen Pflege bedarf, so wird der Eigentümer, der die Wohnung eigenmächtig vermietet, durch die Einnahme der Mietzinsen nicht auf Kosten des Wohnungsberechtigten bereichert. (Fundstellen: Beck-Online; DNotI-Report 2012, 159 ) 3. Liegenschaftsrecht – Erbringung von Kinderbetreuungsleistungen kein Wohnzweck (BGH, Urteil vom 13. 7. 2012 – V ZR 204/11) WEG § 15 1. Die Unterlassung der Tagesmuttertätigkeit in einer vermieteten Eigentumswohnung kann von dem vermietenden Wohnungseigentümer jedenfalls verlangt werden, solange diese Nutzungsart durch bestandskräftigen Eigentümerbeschluss untersagt worden ist. 2. Wohnungseigentümern bleibt es unbelassen, einen Antrag auf Zustimmung zur Nutzung einer Wohnung zum Betrieb einer entgeltlichen Tagespflegestelle für Kleinkinder zu stellen, über den dann unter Beachtung „der Wertungen des § 22 I a Bundesimmissionsschutzgesetz, die nach dem Willen des Gesetzgebers auch auf das Wohnungseigentumsrecht ausstrahlen sollen“, abgestimmt werden muss. (Fundstellen: Beck-Online; DNotI-Online-Plus; NJWSpezial 2012, 611) 4. Liegenschaftsrecht – Zum Übergang des Anspruchs auf Mietkaution durch den Grundstückserwerber (BGH, Urteil vom 25. 7. 2012 – XII ZR 22/11) BGB §§ 566; 566 a; 578 1. Der Erwerber eines gewerblich vermieteten Hausgrundstücks tritt gemäß §§ 566 I, 578 BGB in den vor Eigentumsübergang entstandenen und fälligen Anspruch des Veräußerers auf Leistung der Kaution ein (Abgrenzung zu Senat, BGHZ 141, 160 = NZM 1999, 496 = NJW 1999, 1857 ). (amtlicher Leitsatz) 2. Ein früherer Eigentümer und Vermieter hat ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung gegenüber einem die Mietkaution nicht leistenden Mieter, wenn er nach Eintritt des Käufers in den Mietvertrag diesem für die bisher nicht geleistete Mietkaution Sicherheit geleistet hat und der Käufer sich ihm gegenüber verpflichtet hat, diese Sicherheit freizugeben, sobald die Mietkaution von dem Mieter an ihn geleistet wurde. Der frühere Eigentümer und Vermieter kann dieses Recht nach entsprechender Ermächtigung durch den Käufer somit als gewillkürter Prozessstandschafter geltend machen. (RNotZ-Leitsatz) (Fundstellen: Beck-Online; DNotI-Online-Plus; NJW 2012, 3032) 5. Liegenschaftsrecht – Auswirkung einer unterbliebenen Einladung zur Eigentümerversammlung auf gefasste Beschlüsse (BGH, Urteil vom 20. 7. 2012 – V ZR 235/11) WEG §§ 23; 24 Die unterbliebene Einladung eines Wohnungseigentümers zu einer Eigentümerversammlung führt regelmäßig nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber zu deren Nichtigkeit. (Fundstellen: Beck-Online; DNotI-Online-Plus) 6. Familienrecht – Angemessene Erwerbstätigkeit nach § 1574 BGB kann auch in der Ausübung von zwei Teilzeitbeschäftigungen bestehen (BGH, Urteil vom 11. 7. 2012 – XII ZR 72/10) BGB §§ 1573; 1574 1. Eine angemessene Erwerbstätigkeit i. S. v. § 1574 BGB kann auch in der Ausübung von zwei Teilzeitbeschäftigungen bestehen. 2. Kapitalerträge aus einem Vermögen, welches einem Ehegatten nach der Scheidung durch Erbfall angefallen ist, können in die Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen nur dann einbezogen werden, wenn die Erwartung des künftigen Erbes schon während bestehender Ehe so wahrscheinlich war, dass die Eheleute ihren Lebenszuschnitt vernünftigerweise darauf einrichten konnten und auch eingerichtet haben (im Anschluss an Senat, NJW 2006, 1794 = FamRZ 2006, 387 ). 3. Zur sekundären Darlegungslast des Unterhaltsberechtigten hinsichtlich ehebedingter Nachteile bei der Unterhaltsbegrenzung (im Anschluss an Senat, BGHZ 185, 1 = NJW 2010, 1813 = FamRZ 2010, 875 ; NJW 2010, 3653 = FamRZ 2010, 2059 , und NJW 2012, 74 = FamRZ 2012, 93 ). (Fundstellen: Beck-Online; DNotI-Online-Plus; FamRZ 2012, 1483) 7. Familienrecht – Kontrollbetreuung trotz wirksamer Vorsorgevollmacht (BGH, Beschluss vom 1. 8. 2012 – XII ZB 438/11) BGB § 1896 1. Zu den Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Vorliegen einer wirksamen General- und Altersvorsorgevollmacht. (amtlicher Leitsatz) 2. Alleine die krankheitsbedingt nicht mehr bestehende Möglichkeit des Vollmachtgebers, den Bevollmächtigten zu überwachen, begründet für sich alleine nicht die Erforderlichkeit der Bestellung eines Kontrollbetreuers gemäß § 1896 Abs. 3 BGB . Nur wenn weitere Umstände hinzutreten, die konkrete und hinreichende Anhaltspunkte dafür liefern, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf des VollmachtRNotZ – Forum RNotZ 2012, Heft 12 591 RNotZ, 12/2011 #6113 03.12.2012, 10:04 Uhr – b.b./st – S:/3D/Notarkam/nz_12_12/rnotz_12_12.3d [S. 591/598] 3 6113_rnotz_12_12.ps Art: Entscheidung, Urteil Gericht: BGH Erscheinungsdatum: 11.07.2012 Aktenzeichen: XII ZR 72/10 Rechtsgebiete: Ehegatten- und Scheidungsunterhalt Erschienen in: RNotZ 2012, 591 Normen in Titel: BGB §§ 1573, 1574