26b F 24/22
Amtsgericht Bergisch Gladbach, Entscheidung vom
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Der Antragsgegnerin aufgegeben, dem Antragsteller zum 00.00.0000 und dann jeweils zum 15.03., 15.06., 15.09. und 15.12. eines jeden Jahres ein aktuelles Foto des gemeinsamen Kindes zu übersenden.
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, zum 00.00.0000 und dann jeweils halbjährlich spätestens am Freitag der der Zeugnisausgabe nachfolgenden Kalenderwoche eine Abschrift des aktuellen Zeugnisses zu übersenden.
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, zum 00.00.0000 und dann jeweils 15.06. und 15.12. eines jeden Jahres
1. Auskunft über den Gesundheitszustandes des Kindes zu erteilen und hierzu jeweils aktuelle Atteste der behandelnden Ärzte und Therapeuten vorzulegen.
2. Auskunft über die sportlichen Aktivitäten des Kindes zu erteilen.
3. Auskunft über die sozialen Kontakte des Sohnes und Aktivitäten besonderer Art zu erteilen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.