Urteil
91 F 27/03
Amtsgericht Duisburg, Entscheidung vom
Ordentliche GerichtsbarkeitAmtsgerichtECLI:DE:AGDU1:2004:0213.91F27.03.00
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Entscheidungsgründe
Tenor I. Die am 24. September 1986 vor dem Standesbeamten des Standesamts Duisburg-Rheinhausen unter Heiratsregisternummer … geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden. II. Vom Konto Nr. … des Antragstellers bei der Knappschaft werden auf das Konto Nr. … der Antragsgegners bei … Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 248,49 EUR, bezogen auf den 31. Juli 2003 , übertragen. Zu Lasten der für den Antragsteller bei … bestehenden Versorgungsanwartschaften werden auf dem Konto Nr. … der Antragsgegnerin bei … für die Antragsgegnerin Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 42,37 EUR, bezogen auf den 31. Juli 2003, begründet. Diese Monatsbeträge sind in Entgeltpunkte umzurechnen. III. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. 1 91 F 27/03 Verkündet am 13. Februar 2004 Richter am Amtsgericht AMTSGERICHT DUISBURG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 In der Familiensache 3 … 4 Antragstellers, 5 Verfahrensbevollmächtigte: … 6 g e g e n 7 … 8 Antragsgegnerin, 9 Verfahrensbevollmächtigte: … 10 w e g e n Ehescheidung 11 Verfahrensbeteiligte: 12 … 13 hat das Amtsgericht -Familiengericht- Duisburg 14 auf die mündliche Verhandlung vom 13. Februar 2004 15 durch den Richter am Amtsgericht … 16 für R e c h t erkannt: 17 I. 18 Die am 24. September 1986 vor dem Standesbeamten des Standesamts Duisburg-Rheinhausen unter Heiratsregisternummer … geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden. 19 II. 20 Vom Konto Nr. … des Antragstellers bei der Knappschaft werden auf das Konto Nr. … der Antragsgegners bei … Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 248,49 EUR, bezogen auf den 31. Juli 2003 , übertragen. 21 Zu Lasten der für den Antragsteller bei … bestehenden Versorgungsanwartschaften werden auf dem Konto Nr. … der Antragsgegnerin bei … für die Antragsgegnerin Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 42,37 EUR, bezogen auf den 31. Juli 2003, begründet. 22 Diese Monatsbeträge sind in Entgeltpunkte umzurechnen. 23 III. 24 Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. 25 Tatbestand: 26 Die Parteien haben wie angegeben geheiratet. 27 Sie sind Deutsche. Aus ihrer Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen. 28 Seit dem Februar 2003 leben die Parteien getrennt. 29 Der Antragsteller beantragt, 30 die Ehe zu scheiden. 31 Die Antragsgegnerin ist nicht anwaltlich vertreten. Sie erklärt jedoch, auch geschieden werden zu wollen. 32 Wegen der Einzelheiten des Vorbringens wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze verwiesen. 33 Das Gericht hat die Parteien mit dem aus der Sitzungsniederschrift vom 13. Februar 2004 ersichtlichen Ergebnis angehört. 34 Bezug genommen wird ferner auf die Rentenauskünfte … vom 15.10.2003 und vom 6.10.2003. 35 Entscheidungsgründe: 36 I. 37 Der Scheidungsausspruch beruht auf § 1565 Abs. I BGB. Die Ehe der Parteien ist gescheitert. Ihre Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr. Nach ihrer übereinstimmenden Bekundung leben sie seit dem Februar 2003 getrennt, wohl noch länger. 38 Sie sind nicht mehr bereit, die Ehe fortzusetzen. Dies und die bereits über ein Jahr währende Trennung lassen eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft der Parteien nicht erwarten. 39 II. 40 Berechnung des Versorgungsausgleichs : 41 =============================== 42 Anfang der Ehezeit: . . . . . 01. 09. 1986 43 Ende der Ehezeit: . . . . . . 31. 07. 2003 44 … 45 ============ 46 Bei … . . . . . . . . 579,65 EUR 47 … 48 Jahresrente . . . . . . . . . . 9.697,32 EUR 49 Betriebszugehörigkeit 50 Anfang . . . . . . . . 17. 12. 1986 51 Ende . . . . . . . . . 31. 10. 2021 52 Gesamtzeit (Tage): . . . . . . . . 12.738 53 in Ehezeit (Tage): . . . . . . . . . 6.071 54 Ehezeitanteil in % . . . . . . . . . . 47,6605 55 als Betrag: 9697,32 * 47,6605% = . . . 4.621,79 EUR 56 geboren . . . . . . . . 02. 10. 1956 57 Altersgrenze . . . . . . . . . . 65 58 BarwertVO Tabelle: . . . . . . . . . . 1 59 Alter bei Ehezeitende: . . . . . . . . 46 60 Barwertfaktor: . . . . . . . . . . . 4 61 Barwert: . . . . . . . . . . . 18.487,16 EUR 62 Umrechnungsfaktor Beiträge in EP: . . . . . 0,0001754432 63 Entgeltpunkte: . . . . . . . . . . . 3,2434 64 aktueller Rentenwert: . . . . . . . . . 26,13 EUR 65 EUR dynamisch: 3,2434 * 26,13 = . . . . . 84,75 EUR 66 Es handelt sich um einen inländischen Versorgungsträger. 67 Übersicht: 68 splittingfähig . . . . . . . . . . 579,65 EUR 69 schuldr. Inland . . . . . . . . . . . 84,75 EUR 70 insgesamt: . . . . . . . . . . . 664,40 EUR 71 … 72 ============ 73 Bei … . . . . . . . . . . . 82,68 EUR 74 insgesamt: . . . . . . . . . . . . 82,68 EUR 75 664,4 - 82,68 = . . . . . . . . . . 581,72 EUR 76 … pflichtig: . . . . . . . 290,86 EUR 77 § 1587b I BGB: 78 (579,65 - 82,68) / 2 = . . . . . . . 248,49 EUR 79 Höchstausgleich nach § 1587b/V BGB 801,38 EUR 80 Der Höchstwert ist nicht überschritten. 81 § 2 VAHRG . . . . . . . . . . . . . 42,37 EUR 82 2 % der Bezugsgröße SGB4 § 18 . . . 47,60 EUR 83 § 3b I 1 VAHRG möglich: . . . . . . . 42,37 EUR 84 III. 85 Die Kostenentscheidung beruht auf § 93 a ZPO. 86 Streitwert: 87 3.490,32 EUR für den Versorgungsausgleich 88 8.058,00 EUR für die Ehescheidung 89 90 Richter am Amtsgericht