Urteil
120 C 30/22
Amtsgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:AGK:2022:0825.120C30.22.00
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Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 54 % und die Beklagte zu 46 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 495 a, 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 54 % und die Beklagte zu 46 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird nicht zugelassen. Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 495 a, 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.