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Urteil

120 C 30/22

Amtsgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:AGK:2022:0825.120C30.22.00
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Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 54 % und die Beklagte zu 46 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 495 a, 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 54 % und die Beklagte zu 46 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird nicht zugelassen. Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 495 a, 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.